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Kann man wegen fremdenfeindlichen Facebook-Posts gekündigt werden; § 626 BGB ?
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 28/19, 27.06.2019
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Ist ein Kündigungsschutzantrag ausschließlich auf eine erklärte außerordentliche Kündigung bezogen formuliert, umfasst dieser Antrag gemäß § 4 S 1 KSchG regelmäßig "automatisch" auch das Begehren festzustellen, das Arbeitsverhältnis ende nicht aufgrund einer ggf. nach § 140 BGB kraft Gesetzes eingetretenen Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche.

Liegt in den Äußerungen eines Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken ein vertragswidriges Verhalten vor, ist es zunächst erforderlich und zumutbar, den Versuch zu unternehmen, künftige Vertragsstörungen durch eine Abmahnung zu verhindern.

Bei § 108 Abs 2 BPersVG handelt es sich um eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift. Die Übernahme der Regelung in § 78 Abs 4 PerVG TH hat rein deklaratorischen Charakter, da ein Landesgesetzgeber von der auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Art 74 Abs 1 Nr 12 GG beruhenden Bestimmung in § 108 Abs 2 BPersVG auch nach der Föderalismusreform 2006 nicht abweichen dürfte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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