Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beginn der Klagefrist bei einer Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter, § 180 BGB
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 858/11, 06.09.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG wird nicht durch eine dem Arbeitgeber nicht zurechenbare Kündigung in Gang gesetzt. Eine Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht ist dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen, weil sie nicht von seinem Willen getragen ist. Die erforderliche Zurechenbarkeit wird erst durch eine (nachträglich) erteilte Genehmigung hergestellt

Eine solche ist gemäß § 180 Satz 2, § 177 Abs. 1 BGB möglich, wenn der Erklärungsempfänger die Vertretungsmacht nicht „bei der Vornahme“ beanstandet hat. Die Genehmigung kann sowohl gegenüber dem Vertreter als auch dem Erklärungsempfänger (Arbeitnehmer) erklärt werden (§ 182 Abs. 1 BGB).

Das Interesse des Arbeitgebers an der raschen Klärung der Frage, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat, beginnt im Fall der Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht erst mit der Genehmigung und nicht bereits mit dem Zugang.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Arbeit Job Stelle verloren gekündigt Kündigung Arbeitsvertrag aufgehoben Arbeitgeber Prokurist Prokura Vollmacht Vertreter Stellvertreter Feststellungsantrag Zurechenbarkeit zurechnbar Schriftform Lager Logistik unwirksam gefeuert Urkunde