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Korrektur einer falschen Eigentümerliste führt nicht zur Änderung der Partei, §§ 44 Abs. 1 Satz 2, 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, 253 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, 130 Nr. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 34/11, 08.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parteiänderung WEG Eigentümergemeinschaft Parteiwechsel Klagehäufung Klageänderung Rubrum Rubrumsberichtigung Klagefrist Begründungsfrist nachträgliche Eigentümerliste Nachreichen Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Parteibezeichnung Berichtigung Oberhausen Parteistellung
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