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Bezeichnung "Ossi" ist keine Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG
ArbG Stuttgart, AZ: 17 Ca 8907/09, 15.04.2010
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Der Begriff ethnische Herkunft ist weit auszulegen und meint Gemeinsamkeit in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder gleichartiger Ernährung.

Die Bezeichnung „Ossi“ mag dem Element eines „Territoriums“ im Begriff der Ethnie entsprechen. Eine gemeinsame Sprache prägt ihn jedoch nicht, da in den ostdeutschen Ländern Dialekte von sächsisch bis plattdeutsch gesprochen werden.

Auch die Geschichte der nach 1989 entstandenen Bezeichnung „Ossi“ ist viel zu jung, um seither eine abgrenzbare Population beschreiben zu können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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