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Verkehrsrecht: Erhöhung des Regelbußgeld bei Rotlichtverstoß zulässig?
KG Berlin, AZ: 3 Ws (B) 104/18, 29.03.2018
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Berücksichtigt ein Tatrichter bei der Ahndung eines qualifzierten Rotlichtverstoßes eine Voreintragung des Betroffenen im Fahreignungsregister bußgelderhöhend, so bedarf es im Urteil der Mitteilung der Daten zum Rechtskrafteintritt der Voreintragung.

Da getilgte oder tilgungsreife Voreintragungen bei der Bemessung der Geldbuße nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, muss das Urteil grundsätzlich mitteilen, wann eine zum Nachteil des Betroffenen gewertete Bußgeldentscheidung rechtskräftig geworden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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