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Absehen vom Fahrverbot wegen nachhaltiger Existenzgefährdung?
OLG Bamberg, AZ: 2 Ss OWi 5/09, 22.01.2009
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Wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot nur gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine existenzvernichtende außergewöhnliche Härte vorliegt. Dabei müssen aber vom Betroffenen in substantiierter Weise Tatsachen vorgetragen werden, welche die Annahme einer Existenzgefährdung greifbar erscheinen lassen.

Dem Betroffenen ist bei Feststellung der tatsächlichen Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes nicht zumutbar, die Rechtmäßigkeit der Kündigung im Arbeitsgerichtsverfahren klären zu lassen.

Der Gesichtspunkt einer nachhaltigen Existenzgefährdung zurücktreten muss, wenn ein Betroffener innerhalb einer überschaubaren Zeitspanne wiederholt wegen erheblicher Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen in Erscheinung getreten ist. Andernfalls könnte ein Betroffener - insbesondere als LKW- oder Taxifahrer - die an sich unzumutbaren Folgen als Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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