Detailansicht Urteil
Keine Rubrumsberichtigung, wenn anstelle des WEG-Verbandes fehlerhaft die Wohnungseigentümer verklagt werden, §§ 253 Abs. 2, 319 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 54/10, 10.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WEG Parteiwechsel Rubrum Rubrumsberichtigung falscher Beklagter Berufung Berufungsinstanz Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht subjektive Klagehäufung Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Verband WEG-Verband gesamtschuldnerische Haftung
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer kann als Nebenintervenient einer Anfechtungsklage dem Anerkenntnis der Gemeinschaft widersprechen; §§ 44 Abs. 4 WEG, 69 ZPO
- Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
- Beschlussanfechtungsklage gegen falsche Partei gerichtet: Klageabweisung oder Rubrumsberichtigung? - § 45 Satz 1 WEG
- Zur Kostenerstattung nach Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen falsche Partei; §§ 44 WEG; 269 Abs. 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Garage Wurzeln Sondereigentum Beschluss Teilungserklärung Miete Makler Veränderung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Kurioses Tierhaltung Beirat Gemeinschaftseigentum Kündigung Telefonwerbung Verkehrsunfall Mietminderung Arzthaftung Schimmel Nachbarrecht Eigentümerversammlung Protokoll Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Gegenabmahnung Abmahnung Wohnungseigentümer Abschleppen Jahresabrechnung Treppenlift Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!