Detailansicht Urteil
Gubener-Hetzjagd: Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge?
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 42/02, 09.10.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Versuch Körperverletzung Todesfolge erfolgsqualifizierter Versuchs unmittelbares Ansetzen Vorhersehbarkei unbeachtlicher beachtlicher Irrtum Kausalverlauf objektive Zurechnung Zulässigkeit Verfahrensrügen Öffentlichkeitsgrundsatz Zeuge Auskunftsverweigerungsrecht Anfechtbarkeit Aufklärungspflicht Ermessen des Gericht Nebenklage Jugendliche Kinder Befangenheit Guben Hetzjagd Menschenjagd verfolgen Unfall
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Garage Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Arzthaftung Miete Wurzeln Sondereigentum Schimmel Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Tierhaltung Nachbarrecht Kurioses Nutzungsentschädigung Beschluss Teilungserklärung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Veränderung Makler Telefonwerbung Verkehrsunfall Beirat Organisationsbeschluss Mietminderung Abschleppen Verwalter Kündigung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Treppenlift Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!