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Haftstrafe wegen YouTube-Videos, in denen der Holocaust geleugnet wird, § 130 StGB
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 190/19, 06.08.2019
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Vorsätzlich leugnet den Holocaust, wer ihn in Abrede stellt, obwohl er entweder weiß oder zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der Holocaust entgegen seiner Behauptung tatsächlich stattgefunden hat.

Der subjektive Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB setzt Vorsatz (§ 15 StGB) voraus, wobei bedingter Vorsatz genügt. Dieser ist gegeben, wenn der Täter die Realität bewusst ignoriert und nicht wahrhaben will, dass es sich bei dem Holocaust um eine historische Tatsache handelt.

Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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