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Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" ist kein Indiz für Diskriminierung
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 604/16, 23.11.2017
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Keywords: Bewerbung IT Unternehmen Software Programmieren Frauen benachteiligt Bewerbungsgespräche kein nicht eingeladen Schadensersatz Männer Bewerbern Bewerber
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