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Kein Notwegerecht (Wirtschaftsweg), wenn Garten nur über die Wohnung erreichbar ist
AG Bottrop, AZ: 8 C 467/12, 29.05.2013
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Ein Notwegerecht nicht gegeben, wenn ein Grundstück über das Reihenhaus nach vorne zur Straße einen Zugang zum öffentlichen Bereich hat.

Dies gilt auch dann, wenn die Gartengeräte oder Gartenabfälle durch die Wohnung transporteiert werden müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wegerecht Wirtschaftsweg Nutzung Beseitigung zumutbarkeit rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop