Detailansicht Urteil
Vorwegabzug der Betriebskosten für Gewerbeflächen nicht erforderlich, § 556 a BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 224/05, 24.07.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Mischmietverhältnis Mietminderung Ausschluß Gewerbe gewerbliche Räume Geschäftsraum Geschäftsraummietvertrag Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Oberhausen Gladbeck Duisburg Mülheim Dorsten Betriebskosten Betriebskostenabrechnung Belegeinsicht Belegprüfung Beleg Belege nebenkosten Nebenkostenabrechnung 556 a 259 BGB § 556a
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Tierhaltung Makler Gegenabmahnung Arzthaftung Telefonwerbung Veränderung Mietminderung Abschleppen Protokoll Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Beschluss Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Sondereigentum Wurzeln Verwaltungsbeirat Schimmel Abmahnung Eigenbedarfskündigung Beirat Garage Verkehrsunfall Kündigung Nachbarrecht Kurioses Teilungserklärung Miete Treppenlift Wirtschaftsplan Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!