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Indizien für eine Unfallmanipulation bei einer Kollision im Kreisverkehr
OLG München, AZ: 10 U 4341/16, 07.07.2017
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Bei einer Kollision im Kreisverkehr liegen Indizien vor, welche den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, wenn die Unfallbeteiligten langsamer als normal fuhren, die Kollision für den Schädiger ohne weiteres zu vermeiden gewesen wäre, der Geschädigte eine normale Betriebsbremsung zur Vermeidung der Kollision unterlassen hat und der Schädiger in einem für die ordnungsgemäße Einfahrt in einen Kreisverkehr völlig untauglichen Winkel zur Gefahr hin lenkte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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