Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Abschluss eines Räumungsvergleichs kann als Verzicht auf Schadensersatzansprüche gesehen werden; § 779 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 REMiet 1/93, 06.09.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Spricht der Vermieter von Wohnraum eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aus, obwohl dieser Kündigungsgrund nach den tatsächlichen Gegebenheiten nicht vorliegt, so macht er sich gegenüber dem Mieter dann schadensersatzpflichtig, wenn dieser auf die Richtigkeit der Angaben des Vermieters vertraut und auszieht.

Verpflichtet sich der Vermieter in einem Räumungsvergleich zu einer namhaften Abstandszahlung kann dies auf einen stillschweigenden Verzicht des Mieters hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter wegen eines vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs deuten, welcher wiederum den Zurechnungszusammenhang zwischen der etwaigen Vortäuschung einer (Eigen-)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden unterbricht.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eigenbedarf Kündigung gelangen vorgetäuscht kein Schadensersatz vergleich Umzug ausziehen umziehen kosten