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Beweis des Unfallhergangs eines Verkehrsunfalls
OLG Hamm, AZ: 6 U 201/15, 23.05.2016
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Dass sämtliche Beteiligten an einem Unfall die gleiche fehlerhafte Erinnerung an das eigentliche Kerngeschehen haben, welches auf einem denkbar einfachen Sachverhalt, nämlich der Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs durch einen Anstoß beruht, erscheint so unwahrscheinlich, dass damit der Beweis für den von der Klägerin behaupteten Unfall nicht geführt werden kann.

Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung ergeben.

Eine neue Rekonstruktion des Sachverhalts steht nicht in freiem Ermessen des Berufungsgerichts.
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