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Wie stellt man einen manipulierten Verkehrsunfall fest?
OLG Hamm, AZ: 26 U 172/18, 21.12.2018
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Für die Feststellung eines manipulierten Unfalls bedarf es keiner mathematisch genauen Sicherheit. Vielmehr reicht es aus, wenn die vorliegenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Beschädigung seines Fahrzeugs einverstanden war.

Stößt ein alter Kleinwagens gegen einen abgestellten PKW Maserati an, der trotz seines Alters und seiner Laufleistung als hochpreisig einzuschätzen ist, ein „lukrativer" Streifschaden über fast die halbe Länge des Fahrzeugs gegeben ist, der Geschädigte im Wege der fiktiven Abrechnung Schadensersatz fordert, das Fahrzeug in Eigenregie ohne Vorlage einer Rechnung repariert und veräußert wird, der Geschädigte Vorschäden verschweigt und der Unfallhergang nicht plausibel ist.

Der Eigentümer, der einem Dritten sein Fahrzeug für eine geraume Zeit zum selbständige Gebrauch überlassen hat, muss sich Unfallmanipulationen dieses Dritten zurechnen lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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