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Bedingter Klägerwechsel führt zur Unzulässigkeit der Klage, § 263 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 209/03, 21.01.2004
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 73/09, 06.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kläger Beklagter Partei Wechsel Parteiwechsel § 263 ZPO Zulässigkeit Frank Dohrmann rechtsanwalt Bottrop prozessuale Bedingung bedingt bedingter bedingungsfeindlich Prozesstandschaft Hilfsantrag Klageänderung
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