Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Unfall wegen geplatztem Reifen bei der Fahrt
AG Bottrop, AZ: 10 C 45/19, 08.08.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Platzt bei der Fahrt ein Reifen, handelt es sich nicht um höhere Gewalt; § 7 Abs. 2 StVG. Denn es liegt kein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlung dritter, betriebsfremder Personen herbei geführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis vor, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnte.

Der Verursachungsbeitrag wird aus der Summe der Gefahren gebildet, die in der konkreten Unfallsituation von den beteiligten Kraftfahrzeugen ausgegangen sind, und die sich auf die Herbeiführung des Unfalls und die entstandenen Schäden ausgewirkt haben.

Solche Gefahren ergeben sich zum einen aus der Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, den von ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten, den zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführten Fahrmanövern sowie dem konkreten Fahrverhalten und dabei insbesondere aus etwaigen Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall Bottrop Braus Autobahn Hannover auffahrt ausfahrt reifen geplatzt platt zu schnell gefahren nachts abends dunkel Licht warn