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Wann handelt es sich bei einem Verkehrsunfall um einen Dienstunfall?
OVG München, AZ: 3 ZB 17.1652, 24.06.2019
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Die Voraussetzungen eines Wegeunfalls (Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BayBeamtVG) liegen nicht vor, wenn der Beamte mit seiner Entscheidung, die auch in dem von ihm befahrenen Streckenabschnitt mit Parkplätzen und Raststätten ausgestattete Autobahn verlässt, um auszutreten. Er leitet damit einen neuen Geschehensverlauf ein, der deutlich von der bloßen Familienheimfahrt abzugrenzen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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