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Pauschale für Schwerbehinderte in einer Sozialplanabfindung
BAG Erfurt, AZ: 1 AZR 938/13, 17.11.2015
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Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden unmittelbar gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern benachteiligt, wenn die nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer aufgrund einer an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung, eine höhere Sozialplanabfindung verlangen können.

Sozialplanabfindungen stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar.

Es ist geklärt, dass bei einer Sozialplanleistung der durch die frühere Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersrente gewährte Vorteil für schwerbehinderte Arbeitnehmer diese gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht in eine besondere Situation bringt.

Rechtsfolge einer unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der ein benachteiligter schwerbehinderter Arbeitnehmer verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden.
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