Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Eigenbedarfskündigung nach Begründung von Wohnungseigentum, §§ 566, 573 Abs. 2 Nr. 2, 577a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 74/11, 03.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Vermieter war eine Grundstücks-GbR eines Hauses mit mehreren Wohnungen. Nach Begründung von Wohneigentum wurde die GbR aufgelöst und jedem Gesellschafter eine Eigentumswohnung zum Alleineigentum zugewiesen. Sodann wurde durch den Alleineigentümer einer Wohnung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen.

Der BGH vertritt die Auffassung, dass die Wartefrist des § 577a BGB keine Anwendung findet, weil die Wohnung nach der Begründung von Wohnungseigentum nicht veräußert worden sei. Denn die Bildung von Miteigentumsanteilen ist ein bloß rechtstechnisch mit Rücksicht auf die Vorschriften des WEG erforderlicher Zwischenschritt, um den mit der Auseinandersetzung bezweckten Wechsel der Rechtsträgerschaft von der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter herbeizuführen.

In der weiteren Entscheidung hat der Senat zu § 577a BGB ausgeführt, dass mit der Übertragung des Wohnungseigentums von der Gesellschaft auf den einzelnen Gesellschafter kein Wechsel in der Rechtsträgerschaft eintritt, der geeignet ist, neuen, für den Mieter zuvor nicht zu befürchtenden Eigenbedarf zu schaffen. Die Bestimmung des § 577a BGB hat demnach (nur) den Zweck, dem durch Umwandlung in Wohnungseigentum gefährdeten Bestandsschutzinteresse des Mieters Rechnung zu tragen, ist aber nicht auf den Schutz vor einer unabhängig von einer Umwandlung bestehenden Eigenbedarfslage zugeschnitten (Senatsurteil vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, aaO Rn. 21).

Eine analoge Anwendung des § 577a Abs. 1, 2 BGB scheidet aus, weil keine planwidrige Gesetzeslücke vorliege und die fragliche Gestaltung vom Schutzzweck des § 577a BGB nicht erfasst werde.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigenbedarfskündigung Kündigung Umwandlung Wohneigentum Wohnungseigentum Begründung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Oberhausen Mülheim Dorsten Gladbeck Miter GbR Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts Auflösung Vermieter Gesellschafter Eigenbedarf