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Unwirksamkeit eines Verzichts auf eine angemessene Ausbildungsvergütung
ArbG Magdeburg, AZ: 4 Ca 347/08, 07.08.2008
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Eine Vereinbarung, nach der ein Ausbilder einem Auszubildenden im Krankheitsfall ab dem sechsten Tag das Entgelt abgesenkt auf 80 % fortzahlt, verstößt gegen § 19 Abs. 1 Nr. 2 b BBiG, wonach die Vergütung im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung (ungekürzt) zu zahlen ist.

Ein Auszubildender kann nicht wirksam im Voraus auf einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung verzichten, insbesondere, wenn die Verzichtserklärung ohne kompensatorische Gegenleistung erfolgt ist.
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