Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Recht des Betriebsrats auf Einblick in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten
BAG Erfurt, AZ: 1 ABR 53/17, 07.05.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Arbeitgeber ist nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsausschuss Einblick in nicht anonymisierten Bruttoentgeltlisten zu gewähren.

Ein Betriebsrat kann nur Einsicht in Unterlagen verlangen, die der Arbeitgeber zumindest in Form einer elektronischen Datei tatsächlich besitzt.

In der Gewährung von Einsicht in diese Listen durch die Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsausschuss liegt eine "Verarbeitung" dieser Daten.

Ein Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten ist schließlich nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsausschuss Betriebsrat Einsicht Einsichtsrecht Recht Pflicht Arbeitgeber Datei Liste Bruttoentgeltlisten Bruttoentgelt Rechtsbeschwerde Grundgehalt Zulagen Betriebsratsmitglieder Tarifentgelt Einblicksgewährung Arbeitnehmer Arbeitgeber Verhältnismäßigkeitsprüfung Datenverarbeitung Datenverarbeitungsziel Erlaubnistatbestand