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Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 74/18, 27.02.2019
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Aus dem klaren Wortlaut des § 11 Abs. 6 Satz 1 MTV, wonach sich die Jubiläumszuwendungen bei einer Veränderung der steuerlichen Freibeträge "in gleichem Maße" verändern, folgt, dass sich die § 11 Abs. 1 bis Abs. 3 MTV geregelte Höhe der Jubiläumszuwendungen unmittelbar proportional zu den Steuerfreibeträgen verändert.

Eine die durch die Aufhebung von § 3 Nr. 52 EStG bedingte "Streichung" der Steuerfreibeträge berührte die Regelung in § 11 Abs. 4 MTV nicht.

Die Ausgestaltung eines Arbeitsentgelt iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt unter dem Gesichtspunkt der Lohngerechtigkeit grundsätzlich dem Mitbestimmungsrecht ihres Betriebsrats.
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