Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

juristische Person kann nicht Mieter über Wohnraum sein, §§ 580a, 573 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/07, 16.07.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Zweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Geht der Zweck des Vertrages dahin, dass der Mieter die Räume weitervermietet oder sonst Dritten - auch zu Wohnzwecken - überlässt, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das (Haupt-) Mietverhältnis nicht anwendbar (BGHZ 94, 11, 14; 135, 269, 272 m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 323/79, NJW 1981, 1377, unter 2 b cc).

Eine juristische Person kann Räume schon begrifflich nicht zu (eigenen) Wohnzwecken anmieten; ebenso kann sie als Vermieterin nicht geltend machen, dass sie von ihr vermietete Räume als Wohnung für sich oder Angehörige im Rahmen von Eigenbedarf benötige.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mischmietverhältnis Gewerbe Miete Mieter Kündigung Frist Kündigungsfrist Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Dorsten Oberhausen Mülheim Wohnung Wohnzwecke Wohnzweck Wohnzwecken Vermieter Mietvertrag Auslegung GmbH Untervermietung Weitervermietung