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Verwalter führt ohne Ermächtigung Aktivprozess für die WEG - Rechtsanwalt haftet für Verfahrenskosten
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 11/19, 29.05.2019
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Düsseldorf (Az.: 19 S 113/14) vertritt eine andere Auffassung, nämlich, dass die Verwalterin, ohne von der Wohnungseigentümergemeinschaft hierzu gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 7 WEG ermächtigt zu sein, ein grobes Verschulden trifft und deshalb die Verfahrenskosten zu tragen hat.
Verbundene Urteile
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 106/14, 17.02.2017
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LG Düsseldorf, AZ: 19 S 113/14, 18.06.2015
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 241/14, 03.11.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/12, 05.07.2013
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KG Berlin, AZ: 13 Wx 9/07, 27.11.2007
Ähnliche Urteile
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 85/16, 03.04.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop HAftung Verfahrenskosten regress
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