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Ordentliche Kündigung einer Produktingenieurin vor Dienstantritt
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 372/84, 09.05.1985
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Die Kündigung eines Arbeitsvertrages, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, kann schon vor dem Dienstantritt erklärt werden, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Der vertragliche Ausschluss einer Kündigung vor Dienstantritt setzt voraus, dass die Parteien dieses Kündigungsrecht entweder ausdrücklich ausgeschlossen haben oder dass ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist.

Es hängt in erster Linie von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ab, ob für eine vor dem vereinbarten Vertragsbeginn ausgesprochene ordentliche Kündigung die Frist bereits mit Zugang der Kündigung oder erst mit dem vereinbarten Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses anläuft.
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Keywords: Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug Kündigung vor Antritt des Dienstes Abbedingung des Rechts zur ordentlichen Kündigung Vertrauensschutz für den Kündigungsempfänger Beginn der Kündigungsfrist mit Arbeitsaufnahme Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Zugangs der Kündigung Fehlen einer eindeutigen Parteivereinbarung