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Aufhebungsvertrag / Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem alkoholkranken Arbeitnehmer
LAG Köln, AZ: 2 Sa 1271/05, 13.02.2006
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Den Arbeitnehmer von der Abgabe von Willenserklärungen abzuhalten, die darauf gerichtet sind, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ist nicht Gegenstand der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht.

Soweit ein Aufhebungsvertrag festhält, dem Arbeitnehmer sei Gelegenheit gegeben worden sich über die Folgen des Aufhebungsvertrages zu informieren oder Auskünfte über die steuerlichen, sozialrechtlichen und rentenrechtlichen Auswirkungen einzuholen, so besagt dieser Passus nicht, dass der Arbeitnehmer eine solche Gelegenheit benutzt hat und tatsächlich Auskünfte eingeholt hat, sondern nur, dass ihm bekannt war, dass der Aufhebungsvertrag auch steuerliche, sozialrechtlichen und rentenrechtliche Wirkungen haben wird.
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Keywords: Grenzen der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem alkoholkranken Arbeitnehmer Auswirkungen von missverständlichen oder benachteiligenden Bedingungen eines Aufhebungsvertrags im Zusammenhang mit der verbleibenden Abwicklung des Arbeitsverhältnisses auf die Hauptpflichten Zulässigkeit und Angemessenheit einer Androhung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei erneutem Alkoholkonsum während der Arbeitszeit Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags seitens des Arbeitnehmers trotz vorangehender Eigeninitiative Beachtlichkeit der Unkenntnis über steuerliche sowie sozial- und rentenrechtliche Wirkungen eines Aufhebungsvertrags Entziehungskur als Bedingung für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses Androhung einer Entziehungskur bei erneutem Akloholmissbrauch gegenüber einem rückfälligen Alkoholiker als Drohung mit einem empfindlichen Übel