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Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer außerordentlichen Kündigung
ArbG Solingen, AZ: 2 Ca 180/15, 18.08.2015
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Nach § 123 BGB ist eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung möglich, wenn der Arbeitgeber mit ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung in widerrechtlicher Weise gedroht hat und die Drohung mit der Kündigung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zum Erreichen des angestrebten Zwecks angesehen werden kann.

Das Ausdrucken von zwei Leergutbons in Höhe von 9,00 Euro und das anschließende Kaufen von Waren im Gesamtwert von 9,08 Euro mit dem Leergutbons und das Behalten der 9,82 Euro Wechselgeld rechtfertigt den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer außerordentlichen Kündigung.

Die Berufung darauf, die Videobänder seien nicht verwertbar, scheidet aus, wenn weder die Kamera noch die Bildschirme im Markt zu übersehen waren.
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Keywords: Ausdrucken von zwei Leergutbons ohne Entgegennahme von Leergut und anschließendem Einkauf unter Vorlage des Bons Verwertungsverbot der Videoaufzeichnungen des Kassenbereichs im Prozess widerrechtliche Drohung Anfechtung wegen widerrechtlicher Bedrohung