Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kein Anspruch auf außergerichtliche Gebührenerstattung bei Anwaltsschreiben wegen einer unberechtigten Abmahnung, § 12 I Abs. 2 UWG
OLG Hamm, AZ: 4 U 149/09, 03.12.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Anspruchsgrundlage wie § 12 I 2 UWG, der wegen der Ausgestaltung der Abmahnung als Vorstufe der vorgerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs auch analog nicht anwendbar ist, existiert bei einer „Gegenabmahnung“ einer unberechtigten Abmahnung nicht.

Der Abgemahnte kann gegen eine unberechtigte Abmahnung im Wege der Feststellungsklage vorgehen. Eine Gegenabmahnung ist auch zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. Senat, Urt. v. 11.01.2007, Az. 4 33/06; v. 18.01.2007, Az. 4 U 29/06; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Born-kamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 4 Nr. 10.166).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Abmahnung Gegenabmahnung Anwaltsgebühren Kostenerstattung negative Feststellungsklage sofortiges Anerkenntnis § 93 ZPO keine außergerichtliches Schreiben Anwaltsschreiben Geschäftsgebühr Erstattung Gebühr Gebühren § 12 I Abs 2 UWG