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Wann steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu?
BGH Karlsruhe, AZ: Xa ZR 78/08, 30.04.2009
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Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.

2. Der Fluggast hat sich außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.

3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigern.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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