Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verspätung eines Zubringerfluges als Sachmangel?
BGH Karlsruhe, AZ: Xa ZR 113/08, 28.05.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.

Das Interesse des Fluggastes, sein Ziel möglichst schnell zu erreichen, entfällt bei einer Verspätung des Fluges regelmäßig nicht. Der Vertragszweck kann vielmehr auch durch eine verspätete Beförderung noch erreicht werden. Dies gilt auch, wenn die verspätete Beförderung dazu führt, dass der Anschlussflug nicht mehr erreicht wird.

Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.

Ein Mangel setzt jedoch voraus, dass das Werk selbst infolge der Zeitverzögerung nicht die geschuldete Beschaffenheit aufweist. Die Beförderungsleistung wird nicht dadurch schlechter, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird. Ob dem Fluggast durch eine Verspätung ein Nachteil entsteht und welcher Art dieser ist, hängt vielmehr ganz von seinen persönlichen Verhältnissen ab.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verspätung des Fluges Flugzeug zu spät Anschluss nicht bekommen Geld zurück teil des Geldes Schadensersatz Ermäßigung