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negative Feststellungsklage ohne vorherige Gegenabmahnung zulässig
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 37/05, 06.10.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Abmahnung Gegenabmahnung Anwaltsgebühren Kostenerstattung negative Feststellungsklage sofortiges Anerkenntnis § 93 ZPO keine
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