Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ausgleichanspruch bei leichter Verspätung des Zubringerfluges, mit der Folge einer großen Verspätung am endgültigen Zielort
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 93/18, 16.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Soll der endgültige Zielort des Fluggastes nach der zugrunde liegenden einheitlichen Buchung von einem Flughafen im Unionsgebiet aus mit direkten Anschlussflügen über Drittstaaten erreicht werden und trifft er dort infolge einer Verspätung des ersten Fluges von unter drei Stunden mit großer Verspätung ein, steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des Ausgangsfluges zu.

Auf der Grundlage der einheitlichen Buchung kommt es für den Ausgleichsanspruch nicht darauf an, ob Anschlussflüge ebenfalls vom ausführenden Luftfahrtunternehmen des Ausgangsfluges oder einem dritten Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.

Für die Zuständigkeitsfrage kommt es nach Lage des Streitfalls allein darauf an, ob die zugrunde zu legenden Anknüpfungstatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine vertragliche Grundlage besteht und die daraus resultierenden Verpflichtungen (auch) im Inland zu erfüllen sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Flugzeug Verspätung Schadensersatz Geld zurück Flug nicht bekommen zu spät Ausland deutsches Gericht zuständig Europa