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ABM-Beschäftigte als Wahlberechtigte bei einer Betriebsratswahl
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 6/04, 13.10.2004
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Beschäftigte, die wegen einer Teilnahme im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befristet beschäftigt werden, sind Arbeitnehmer iSd § 5 Abs 1 BetrVG und damit für die Wahl des Betriebsrats nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt.

Beschäftigte, deren Tätigkeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird, sind bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nach § 9 BetrVG mit zu berücksichtigen.
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Keywords: Wirksamkeit der Wahl des Betriebsrats Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl als Anfechtung der Betriebsratswahl Voraussetzungen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber Wahlberechtigung von Beschäftigten für die Wahl des Betriebsrates; Wahlrecht der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Übertragbarkeit der einschränkenden Rechtsprechung zum Wahlrecht der Auszubildenden auf die Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Zulässigkeit der Einordnung der durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderten Beschäftigten als Arbeitnehmer Folgen des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zum Betriebsinhaber und der Eingliederung in dessen Betriebsorganisation Rechtmäßigkeit der Annahme der Ausbildung der Beschäftigten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme lediglich außerhalb des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs Aufhebung der Eingliederung bei Unterbrechung der Beschäftigung durch teilweise mehrwöchige Praktika in anderen Betrieben Berechtigung auch der ABM-Beschäftigten zur Teilnahme an Betriebsratswahlen