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Anspruch des Arbeitgebers auf Abbruch einer Betriebsratswahl
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 61/10, 27.07.2011
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Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete Betriebsratswahl abzubrechen, kann sich aus der zu erwartenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl ergeben.

Ein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers besteht dann, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion überhaupt nicht oder in nichtiger Weise bestellt wurde.

Handlungen eines inexistenten Wahlvorstands muss der Arbeitgeber in seinem Betrieb nicht hinnehmen.
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Keywords: Betrieb Betriebsrat Betriebsratswahl Wahl Nichtigkeit Gremium Wahlvorstand Bestellung Voraussetzungen für den Abbruch einer Betriebsratswahl auf Antrag des Arbeitgebers Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstands § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 BetrVG, § 16 BetrVG, §§ 16 ff BetrVG