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Unverpixelte Aufnahmen des Täters sind trotz entgegenstehender gerichtlicher Anordnung zulässig; §§ 22, 23 KunstUrhG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 108/10, 07.06.2011
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Keywords: Bild im Gerichtsaal von Terroist veröffentlicht in Zeitung Verbot durch Richter Einwilligung Öffentlichkeit informieren entbehrlich nicht nötig ohne Befugnis
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