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Schulungsveranstaltung eines Wahlvorstandsmitglieds einer Betriebsratswahl
BAG Erfurt, AZ: 6 AZR 3/82, 07.06.1984
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Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben eines Wahlvorstandes.

Der halbtägige Besuch einer Schulungsveranstaltung kann für ein Mitglied des Wahlvorstandes, welches erstmalig bestellt worden ist, als erforderlich angesehen werden.
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