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Falsche Angabe über Minderheitengeschlecht im Wahlausschreiben einer Betriebsratswahl
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 67/11, 13.03.2013
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Eine hinsichtlich der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat unzutreffende Angabe ist geeignet, die Anfechtung der Wahl zu rechtfertigen.

Nach § 15 Abs. 2 BetrVG, § 5 WO müssen bei einer Belegschaft von 515 Frauen und 124 Männern die Männer mit mindestens zwei Sitzen im Betriebsrat vertreten sein.

Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften berechtigen nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl, wenn eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bei einer hypothetischen Betrachtung zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
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Keywords: Betriebsverfassungsrecht Mindestsitzzahl für das Minderheitengeschlecht im Betriebsrat Fehlerhaftes Wahlausschreiben Anfechtung einer Betriebsratswahl kein Ausschluss Überrepräsentanz Wahlanfechtung