Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl
BAG Erfurt, AZ: 7 ABR 79/16, 19.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Betriebsrat nicht mehr beschwert und damit nicht mehr rechtsbeschwerdebefugt, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist.

Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels.

Ein Betriebsrat gilt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB nach dem Ende seiner Amtszeit als fortbestehend, soweit dies zur Geltendmachung oder Abtretung seiner noch nicht erfüllten Ansprüche auf Freistellung von Kosten erforderlicher Betriebsratstätigkeit, die während seiner Amtszeit entstanden sind, notwendig ist

Eine Aussetzung eines Beschlussverfahrens in entsprechender Anwendung von § 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO scheidet aus, wenn im Zeitpunkt des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats keine alsbaldige Neuwahl eines Betriebsrats zu erwarten war.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Betriebsverfassungsrecht Nichtigkeit einer Betriebsratswahl verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl Aussetzung des Verfahrens Betriebsratstätigkeit Kosten Beteiligtenfähigkeit Beschwerdebefugnis Beschlussverfahren Amtszeit Rechtsmittel