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Zulässigkeit einer Mindestlohnunterschreitung bei einem Praktikum
ArbG Berlin, AZ: 28 Ca 2961/16, 17.06.2016
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Wenn eine Praktikantin vier Monate beim Arbeitgeber unter Vertrag stand, entfällt der Anspruch auf Mindestlohn der Praktikantin nicht dadurch, dass der Arbeitgeber mit der Praktikantin nach einem Monat einen nunmehr auf drei Monate befristeten Praktikantenvertrag abschließt.

Dem Inhalt von Privaturkunden eine Vermutung für dessen "Richtigkeit" zugeschrieben, sodass sich der Arbeitgeber nicht auf eine Missverständlichkeit der Einigung berufen kann.
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