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Anspruch auf Mindestlohn bei einer Unterbrechung eines Orientierungspraktikums
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 556/17, 30.01.2019
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Wird das Orientierungspraktikum aus Gründen in der Person des Praktikanten rechtlich oder tatsächlich unterbrochen, kann es um die Zeit der Unterbrechung verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die tatsächliche Tätigkeit die Höchstdauer von insgesamt drei Monaten nicht überschreitet.

Bei einer Aufteilung in einzelne Abschnitte ist eine pauschalierende Berechnungsweise auf der Grundlage von 30 Tagen monatlich zugrunde zu legen.
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Keywords: Mindestlohn Mindestlohnanspruch MiLoG Gesetzlicher Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohnanspruch Unterbrechung Praktikum freiwilliges Praktikum Orientierungspraktikum Personen, die ein freiwilliges Praktikum bis zu drei Monate (Unterbrechungen wie Urlaub oder Krankheit können angehängt werden) zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums beziehungsweise begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung absolvieren, wenn nicht zuvor mit demselben Ausbildenden ein solches Praktikumsverhältnis bestand