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Hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis?
LAG Mainz, AZ: 5 Sa 314/17, 09.11.2017
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Die Formulierung und Ausdrucksweise des Textes eines Arbeitszeugnisses steht in pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers.

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis.
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