Detailansicht Urteil
Anfechtungskläger muss dem Gericht den Streitwert unverzüglich zur Fristwahrung mitteilen; § 46 WEG; 253, 167 ZPO
AG Essen-Borbeck, AZ: 64 C 21/17, 19.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Köln, AZ: 29 S 90/10, 13.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Protokoll Organisationsbeschluss Miete Teilungserklärung Tierhaltung Einstimmigkeit Nachbarrecht Beirat Eigenbedarfskündigung Beschluss Garage Makler Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Treppenlift Abschleppen Wurzeln Anfechtungsklage Kündigung Wohnungseigentümer Arzthaftung Wirtschaftsplan Kurioses Veränderung Verwalter Sondereigentum Nutzungsentschädigung Abmahnung Verwaltungsbeirat Schimmel Verkehrsunfall Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!