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Zur Abberufung des Verwalters und zur Beendigung des Verwaltervertrages; § 26 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 111/18, 05.11.2018
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Das Bestellungsrechtsverhältnis zum Verwalteramt ist von dem schuldrechtlichen Geschäftsvertrag, dem Verwaltervertrag zu trennen. Beide Rechtsverhältnisse sind abstrakt.

Hieraus folgt, dass der Verwaltervertrag eigenen - von der Amtsstellung unabhängigen - Regelungen der Beendigung unterliegt.

Anders liegt es aber dann, wenn der Verwaltervertrag nur für die Dauer der Bestellung abgeschlossen ist (BGH NJW 2002, 2340), wenn also nach dem Willen der Vertragschließenden die Abberufung und das Ende des Verwaltervertrages in der Weise miteinander verknüpft sind, dass die wirksame Abberufung des Verwalters eine auflösende Bedingung des Verwaltervertrages darstellt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung Verwaltervertrag Abberufung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop