Detailansicht Urteil
Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
OLG Dresden, AZ: 5 U 1613/18, 06.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 2 U 45/16, 13.07.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 185/14, 18.03.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/04, 09.03.2005
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 378/03, 20.10.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schönheitsreparaturen Instandsetzung Auszug Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gewerbemietvertrag
Ähnliche Urteile
- Mietminderung wegen Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenmode
- Wahrung der Schriftform, wenn aus einem Nachtrag zum Mietvertrag die Vertretung eines Mitmieters nicht eindeutig hervorgeht?
- Abgrenzung von Gewerberaummiete und Pacht/ Fristlose Kündigung wegen Nichterbringung der vereinbarten Pachtkaution
- Gewerblicher Mieter kann im Einzelfall von Mietzahlungen aufgrund pandemiebedingter Schließung befreit werden; §§ 535, 536, 812 BGB
- Vorbringen von aus der Pandemie resultierenden Einwendungen im Urkundenprozess über Mietzahlungen aus einem Gewerbemietvertrag
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Verwalter Eigentümerversammlung Wurzeln Kurioses Telefonwerbung Verkehrsunfall Protokoll Abmahnung Veränderung Schimmel Tierhaltung Anfechtungsklage Abschleppen Gegenabmahnung Garage Beschluss Kündigung Einstimmigkeit Mietminderung Beirat Arzthaftung Makler Nutzungsentschädigung Miete Wirtschaftsplan Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Nachbarrecht Sondereigentum Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!