Detailansicht Urteil
Zur unzulässigen Verwalterentlastung / Zur unzulässigen Stellplatzvergabe durch Losverfahren
LG Dortmund, AZ: 1 S 40/19, 05.06.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 234/11, 30.11.2012
-
AG Dortmund, AZ: 512 C 49/10, 11.01.2011
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 85/08, 13.10.2008
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Parken Pkw Parkplatzordnung Sondernutzungsrecht Mieten bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Anfechtungsklage Schimmel Mietminderung Tierhaltung Arzthaftung Wirtschaftsplan Abmahnung Kündigung Gegenabmahnung Garage Kurioses Einstimmigkeit Veränderung Telefonwerbung Nachbarrecht Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Miete Wohnungseigentümer Abschleppen Makler Verwalter Protokoll Beschluss Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Wurzeln Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Treppenlift Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dem folgen werden oder ob kürzere Zeiträume für sachgerechter angesehen werden.