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Sondernutzungsrecht kann auch an gemeinschaftlichen Flächen (hier: Flure) begründet werden; §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2, 13 WEG
OLG München, AZ: 34 Wx 92/18, 10.04.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Gemeisnchaftseigentum rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Grundbuchamt Eintragung
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