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Zur Haftung bei Frosch-Quaken aus dem Gartenteich; §§ 906, 1004 BGB; 20 BNatSchG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 82/91, 20.11.1992
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Lärm Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Nachbarrecht Grundstücksnachbar Frosch Teich
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