Detailansicht Urteil
Abfindungsanspruch gem. §1a KSchG nach betriebsbedingter Kündigung
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 209/07, 10.07.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Ähnliche Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 45/06, 10.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung Möglichkeit der Arbeitsvertragsparteien zur Vereinbarung einer geringeren oder einer höheren als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung KSchG § 1a
Abfindung nach § 1a KSchG Abgrenzung zwischen dem Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG und einem individualrechtlichen Angebot auf Abschluss einer Beendigungsvereinbarung
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Treppenlift Schimmel Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Kündigung Veränderung Gegenabmahnung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Makler Protokoll Kurioses Verwalter Abschleppen Garage Arzthaftung Miete Mietminderung Beschluss Gemeinschaftseigentum Wurzeln Sondereigentum Teilungserklärung Telefonwerbung Organisationsbeschluss Beirat Wirtschaftsplan Abmahnung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!