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Abfindungsanspruch gem. §1a KSchG nach betriebsbedingter Kündigung
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 209/07, 10.07.2008
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§ 1a KSchG steht der Auslegung eines Kündigungsschreibens als eigenständiges, von den Voraussetzungen des § 1a KSchG unabhängiges Abfindungsangebot nicht entgegen. Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest.

Will ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet.
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Keywords: Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abfindung nach einer betriebsbedingten Kündigung Möglichkeit der Arbeitsvertragsparteien zur Vereinbarung einer geringeren oder einer höheren als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung KSchG § 1a Abfindung nach § 1a KSchG Abgrenzung zwischen dem Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG und einem individualrechtlichen Angebot auf Abschluss einer Beendigungsvereinbarung